Datenschutz bei Gewinnspielen: Was passiert mit deinen Daten?
Name, E-Mail, manchmal Adresse: Bei jeder Teilnahme gibst du persönliche Daten weiter. So behältst du die Kontrolle.
Veröffentlicht am 19.07.2026, GewinnHai-Redaktion
Mit jeder Gewinnspielteilnahme gibst du persönliche Daten weiter – mindestens Name und E-Mail-Adresse, manchmal mehr. Das ist normal und für die Durchführung notwendig. Wichtig ist, dass du weißt, was danach mit diesen Daten passiert, welche Angaben wirklich Pflicht sind und welche Rechte du hast, wenn dir etwas nicht geheuer vorkommt.
DSGVO in Kürze: Was für Gewinnspiele gilt
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass jeder Veranstalter dir vor der Datenerhebung erklärt, wofür deine Daten verwendet werden, wie lange sie gespeichert bleiben und ob sie an Dritte weitergegeben werden. Diese Informationen stehen in der Datenschutzerklärung, die von jedem Teilnahmeformular aus verlinkt sein muss – meist als kleiner Link direkt über oder unter dem Absenden-Button. Fehlt ein solcher Link komplett, ist das bereits ein schlechtes Zeichen – ein rechtskonformes Gewinnspiel hat immer eine auffindbare Datenschutzerklärung, auch wenn kaum jemand sie vollständig liest.
Pflichtangaben vs. Werbe-Einwilligung
Für die reine Durchführung eines Gewinnspiels reichen meist Name und E-Mail-Adresse, bei Sachpreisen manchmal zusätzlich eine Versandadresse. Alles, was darüber hinausgeht – Telefonnummer für Werbeanrufe, Geburtsdatum für Zielgruppen-Profile, Einwilligung zur Weitergabe an Partnerfirmen – ist rechtlich getrennt von der Teilnahme zu behandeln und darf sie nicht zur Bedingung machen. Ein sauber gestaltetes Formular markiert Pflichtfelder eindeutig, etwa mit einem Stern, und trennt sie optisch von optionalen Werbe-Häkchen. Sind beide vermischt oder wird die Teilnahme faktisch an eine Werbeeinwilligung gekoppelt, ist das nach DSGVO grundsätzlich problematisch – eine Einwilligung muss freiwillig und ohne Nachteil widerrufbar sein.
Newsletter-Checkboxen: Vorausgewählt oder nicht?
Ein vorausgewähltes Häkchen bei „Ja, ich möchte den Newsletter erhalten" ist nach DSGVO keine gültige Einwilligung – du musst aktiv zustimmen, das Kästchen also selbst anklicken. In der Praxis setzen aber immer noch Formulare auf vorausgefüllte Kästchen, die du erst manuell entfernen musst, oder auf optisch unauffällige Checkboxen, die leicht übersehen werden. Prüfe deshalb vor dem Absenden jedes Kästchen einzeln. Willst du keine Werbung, entferne den Haken bewusst, auch wenn das Formular es dir durch grafische Hervorhebung oder vorausgewählten Zustand schwerer macht, als es sein müsste.
Dein Recht auf Auskunft und Löschung
Nach Artikel 15 DSGVO kannst du jederzeit Auskunft verlangen, welche Daten ein Veranstalter über dich gespeichert hat. Nach Artikel 17 DSGVO kannst du die Löschung verlangen, sobald der Zweck – also die Durchführung des Gewinnspiels – erfüllt ist. Eine kurze E-Mail an die im Impressum genannte Kontaktadresse reicht aus, zum Beispiel:
„Ich bitte um Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO, welche personenbezogenen Daten Sie zu meiner Person gespeichert haben, sowie um vollständige Löschung dieser Daten gemäß Art. 17 DSGVO, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht."
Seriöse Unternehmen antworten innerhalb eines Monats – das schreibt die DSGVO so vor. Meldet sich niemand oder wird die Anfrage ignoriert, kannst du dich an die zuständige Landesdatenschutzbehörde wenden. Zusätzlich zum Auskunfts- und Löschungsrecht steht dir nach Artikel 21 DSGVO ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung deiner Daten zu Werbezwecken zu – auch das kannst du formlos per E-Mail geltend machen, ohne eine Begründung liefern zu müssen.
Woran du Datensammel-Gewinnspiele erkennst
Manche Aktionen sind gar keine echten Gewinnspiele, sondern reine Werkzeuge zur Adressgewinnung. Erkennbar sind sie an langen Listen von „Kooperationspartnern", denen deine Daten pauschal weitergegeben werden, an Pflichtfeldern für Telefonnummer und Geburtsdatum ohne erkennbaren Bezug zum eigentlichen Gewinnspiel oder an Formularen, die mehr Werbeeinwilligungen als eigentliche Teilnahmefelder enthalten. Auch ein unrealistisch hoher Hauptpreis bei minimalem Aufwand kann ein Hinweis sein, dass es eigentlich um deine Daten geht, nicht um die Verlosung. Weitere Warnsignale dieser Art findest du im Beitrag Gewinnspiel-Abzocke erkennen.
Praktische Tipps
Zwei Gewohnheiten schützen dich langfristig: Nutze für Gewinnspiele grundsätzlich eine eigene E-Mail-Adresse statt deiner privaten Haupt-Adresse – so bleibt diese sauber, und du merkst sofort, wenn ein Anbieter deine Adresse weitergibt, weil dort plötzlich fremde Werbung ankommt. Und dokumentiere bei wichtigen Teilnahmen, etwa mit hohem Sachpreis, welche Einwilligungen du gegeben hast – ein Screenshot des Formulars vor dem Absenden reicht völlig. Das erleichtert es dir später, gezielt Auskunft oder Löschung zu verlangen, falls du es dir anders überlegst.
Mehr zur sicheren Auswahl von Gewinnspielen findest du im Beitrag Seriöse Gewinnspiele erkennen, und wie unsere Redaktion Aktionen vorab prüft, erklären wir unter So prüfen wir Gewinnspiele.
Internationale Anbieter und Datenübermittlung
Nimmst du an Aktionen ausländischer Anbieter teil, etwa aus den USA, können deine Daten außerhalb der EU verarbeitet werden. Das ist nicht automatisch unzulässig, muss aber in der Datenschutzerklärung offengelegt werden, inklusive der Rechtsgrundlage für die Übermittlung. Fehlt jeder Hinweis darauf, obwohl der Anbieter erkennbar im Ausland sitzt, ist auch das ein Punkt, den du kritisch hinterfragen solltest, bevor du deine Daten preisgibst.